§ 1 Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Sauna, Fitness und Wellness OASE im Weserpark. Sie dienen damit allen Kunden & Badegästen. Die Benutzung sämtlicher Angebote, im Besonderen die Durchführung des Saunabades als Gemeinschaftsbad, setzen gegenseitige Rücksichtnahme voraus. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen jedem Benutzer eine unbeeinträchtigte, funktionell richtige Anwendung in der OASE im Weserpark ermöglichen.
§ 2 Verbindlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Benutzer verbindlich. Sie werden sowohl an der Kasse als auch in den Baderäumen ausgehängt. Sie können außerdem auf Verlangen jederzeit eingesehen werden.
Mit Lösen der Eintrittskarte, Abschluss einer Mitgliedschaft bzw. mit Bestellung und Erwerb – per Telefon, Internet etc. – spätestens mit Betreten der OASE im Weserpark unterwirft sich der Gast deren Bestimmungen sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.
Bei Benutzung der OASE im Weserpark durch Vereine oder andere geschlossene Gruppen ist deren Leiter für die Beachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verantwortlich.
§ 3 Gäste
Die Benutzung der OASE im Weserpark steht grundsätzlich jedermann frei.
Die Benutzung der OASE im Weserpark steht grundsätzlich jedermann frei. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Betrunkenen und von Medikamenten + Drogen berauschten Personen kann die Benutzung des Saunabades nicht gestattet werden. Die OASE im Weserpark behält sich außerdem vor, Gäste auch ohne Angabe von Gründen jederzeit ausschließen zu können.
Die Sauna OASE im Weserpark ist für Kleinkinder nicht geeignet, wir bitten daher zu beachten, dass Kinder unter 4 Jahre – aus Rücksicht auf andere Besucher – ausgeschlossen sind. Daher weisen wir darauf hin, Kinder erst ab dem 4. Lebensjahr mitzubringen und dann eine durchgehende Beaufsichtigung selbst sicher zu stellen. Besonderheiten: je Kind ab 4. bis einschließlich 10. Jahre ist eine erwachsene Begleitperson erforderlich. Jugendliche von 11. bis einschließlich 15. Lebensjahr grundsätzlich nur in Begleitung von Erwachsenen. Kinder und Jugendliche können den Gerätepark der Fitness OASE erst ab dem 16. Lebensjahr nutzen.
Die Benutzung aller Angebote erfolgt – auch wenn sämtliche Regeln beachtet werden – stets auf eigene Gefahr. Unberührt hiervon bleibt jedoch die Haftung der OASE nach § 10 (Betriebshaftung) dieser Bedingungen. In Zweifelsfällen über die Verträglichkeit ist vorher ein Arzt zu befragen. Die Mitarbeiter der OASE im Weserpark können Entscheidungen über die Verträglichkeit der Angebote nicht fällen.
In der OASE gilt im gesamten Bad- und Saunabereich FKK, textilfreie Nutzung. Weiterhin wird die Anlage als Gemeinschaftsbad betrieben, d.h. uneingeschränkte Bewegungsfreiheit beider Geschlechter. Im Fitness Club ist funktionelle Sportbekleidung vorgeschrieben. Bei Teilnahme an den Kursen der Wassergymnastik ist Badebekleidung erforderlich.
§ 4 Eintritt
Der Saunagast erwirbt durch Zahlung des Eintrittspreises bzw. Entwertung einer Berechtigungskarte / eines Gutscheins (beziehungsweise durch die Mitgliedschaft) das Recht zur Nutzung sämtlicher in Betrieb befindlichen Angebote der OASE im Weserpark, am Besuchstag. Spezielle Nutzungsordnungen, beispielsweise im Fitness Club, sind bindend. Zeitlimitierte Karten, Sonderarrangements und sonstige Sondertarife mit eventuellen Einschränkungen sind zu beachten. Gutscheine/Berechtigungskarten müssen vor Betreten der OASE abgegeben werden.
Werden für Mehrfachbenutzung ( Abonnements ) und Gutscheine zeitlich befristete Karten ausgegeben, so erkennt der Gast mit Erwerb der Karte diese Fristen an. Verkaufte OASE Gutscheine haben grundsätzlich eine einjährige Befristung. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes wird ein Aufpreis verlangt, i.d.R. mindestens in Höhe der tatsächlichen Preissteigerung. Achtung: der maximale Einlösungszeitraum beträgt 3 Kalenderjahre, danach werden solche Gutscheine wertlos. Ehrenkarten sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Bei diesen handelt es sich um Aktionskarten, die nicht verkauft werden. Ehrenkarten können nicht verlängert werden. Die Befristung ist zu beachten. Gelöste Karten können nicht zurückgenommen, verlorene Karten oder nicht ausgenutzte Angebote können nicht erstattet werden. OASE 10er Kartenabschnitte müssen jeweils vollständig, mit dazugehörigem Nummern- und Textfeld, vorgelegt werden. Einzelne 10er Kartenabschnitte haben keine Gültigkeit.
Jeder OASE Gast erhält beim Betreten der OASE ein Armband mit Speicherchip, das Armband verbleibt immer im Eigentum der OASE. Damit kann der Umkleideschrank verschlossen und sämtlicher Verzehr bargeldlos vorgenommen werden. Der Gesamtbetrag ist beim Verlassen der OASE zu entrichten.
Die Nutzungsberechtigung gilt jeweils für den gewählten Tarif, sie erlischt – auch bei Tageskarten – mit Verlassen der OASE.
Bei Verlust trägt der Kunde die Kosten für die Wiederbeschaffung des Armbandes in Höhe von 17,90 € zusätzlich zum Eintritt und sämtlichem Verzehr direkt nach Bekanntgabe des Verlustes. Für den Fall einer Rücküberweisung, bei Auffinden des Armbandes wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € einbehalten.
§ 5 Geschäfts- und Badezeiten
Die Geschäftszeiten werden vom Betreiber der OASE im Weserpark festgesetzt und durch Aushang bekannt gemacht. Der Gast verpflichtet sich, diese nicht zu überschreiten.
Die Benutzung der Sauna OASE kann zeitlich begrenzt werden. Zeitliche Begrenzungen werden im Rahmen der Preisauszeichnung angegeben. Überschreitet der Badegast beispielsweise eine vorher gelöste, verkürzte Aufenthaltszeit, so ist er zur Nachzahlung verpflichtet. Dabei wird der jeweils nächst günstigste Tarif angesetzt.
Bei nicht rechtzeitigem Verlassen der OASE im Weserpark, entsteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch des Betriebes auf dadurch bedingte Kostenerstattung gegenüber dem Verursacher. Die Geltendmachung weiterer Kosten und Schäden ( z.B. für Überstundenvergütung des Personals, Energiekosten etc. ) bleibt vorbehalten.
Die OASE behält sich vor, einzelne Angebote vorübergehend und in vertretbarem Rahmen außer Betrieb nehmen zu können – dies rechtfertigt keinen Anspruch auf Minderung oder Wandlung.
§ 6 Aufbewahrung von Geld und Wertsachen
Die OASE im Weserpark stellt im Eingangsbereich kostenlose Schließfächer für Geldbörsen und „kleine“ Wertgegenstände zur Verfügung. Daher wird jegliche Haftung – seitens der OASE – für Wertgegenstände abgelehnt, wenn die Aufbewahrung in den unbeaufsichtigten Schließfächern der Umkleideräume stattfindet.
Das Wegschließen von Wertgegenständen erfolgt direkt durch den Gast, die OASE Mitarbeiter können somit den Inhalt nicht prüfen. Die Aufbewahrung von sperrigen Wertgegenständen, die beispielsweise nicht in die dafür vorgesehenen Schließfächer passen, wird abgelehnt. Der Gast muss beim Verlassen der OASE den Schlüssel für das Wertschließfach zurückgeben, andernfalls sind 50,00 EURO Gebühr zu entrichten, für die Beschaffung und den Austausch des Schlosses.
§ 7 Wäschebenutzung
Wir empfehlen und erwarten das Tragen von Badeschuhen, weiterhin einen Bademantel sowie die Benutzung großer Handtücher. Bademäntel, Handtücher und Decken werden gegen Bezahlung verliehen, Badeschuhe werden verkauft. Eine missbräuchliche Benutzung oder Verlust der Leihwäsche verpflichtet zum Schadenersatz. Am Ende der Besuchszeit hat der Gast die Leihwäsche an der Ausgabestelle zurückzugeben.
Sofern der Gast die im Bad befindlichen (nicht beaufsichtigten!) Aufbewahrungsflächen für Wäsche, Badebedarf, Brillen etc. nutzt, kann bei Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände OASE nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der OASE oder auf einer vorsätzlichen oder wenigstens grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von OASE.
§ 8 Benutzung der OASE im Weserpark
Die Einrichtungen der OASE sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen oder grobe Verunreinigungen sind unzulässig und verpflichten zum Schadenersatz.
§ 9 Verhalten in der OASE
Die OASE ist ein Ort der Entspannung und Erholung, die Gäste erwarten sehr viel Ruhe. Nicht zulässig sind Handlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen sowie Handlungen, die sich gegen die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung richten.
Wir bitten zu beachten, dass der Betrieb eigener technischer Geräte wie Rundfunkgeräte, Handys usw. in der OASE nicht gestattet ist – als Ausnahme gilt der Eingangsbereich der OASE. Laptops sind dann zulässig, wenn keine Kameras installiert sind beziehungsweise damit betrieben werden – die Nutzung der Laptops versteht sich im Sinne von damit Lesen und Schreiben – Lautsprecher sind auszustellen.
Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen und dem Außenbereich der OASE verboten, mit Ausnahme des in der Gastronomie dafür ausdrücklich ausgewiesenen Gebietes. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht in die Anlage mitgenommen werden, dies gilt für den Sauna- und Badebereich, den Fitness Club und die Wellnessabteilung. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Wertschränke und Umkleideschränke dürfen jeweils nur am Besuchstag belegt werden.
Wir bitten weiterhin um Rücksichtnahme und Beachtung: „Ruheliegen dürfen nicht reserviert werden.“
§ 10 Betriebshaftung
Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend zusammenfassend „Schadenersatzansprüche“) des Gastes gegen OASE, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von gesetzlichen Pflichten durch OASE oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von OASE oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von OASE, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 11 Fundgegenstände
Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben.
Fundsachen, wie Handtücher und Bademäntel müssen aus hygienischen Gründen gewaschen und getrocknet werden, für diesen Service erhebt OASE eine Gebühr in Höhe von 3,00 EURO pro Stück. Über alle Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
§ 12 Wünsche und Beschwerden
Etwaige Wünsche, Anregungen und Beschwerden bitten wir direkt an unsere Mitarbeiter heran zu tragen. Sie sorgen, wenn möglich, sofort für Abhilfe. Am Empfang besteht daneben die Möglichkeit, uns Ihre Meinung auch schriftlich zu hinterlassen oder persönlich an die Geschäftsleitung zu richten.
§ 13 Aufsicht
OASE Mitarbeiter haben für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Benutzungsregeln zu sorgen. Den Anordnungen der Mitarbeiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Die Mitarbeiter sind angewiesen, sich den Badegästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten. Trinkgelder oder Geschenke dürfen weder erbeten noch gefordert werden.
Die Mitarbeiter sind befugt, Personen, die a) die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung gefährden – b) andere Badegäste belästigen – c) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, aus der OASE zu verweisen – und auch Hausverbote auszusprechen. Im Falle der selbst verschuldeten Verweisung aus der OASE wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
Zuwiderhandlungen ziehen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich.
§ 14 Terminreservierung für Massagen und Zeremonien
Wir empfehlen Termine rechtzeitig zu vereinbaren, vorzugsweise mit mindestens 5 Tagen Vorlauf. Das Wellness OASE Team besteht aus ca. 20 qualifizierten Wellnesstrainern/Innen, sämtliche Anwendungen werden in bis zu 13 speziell ausgestatteten Räumen durchgeführt. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass kein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Trainer/in oder auf einen bestimmten Wellnessraum besteht. Bitte treffen Sie spätestens 30 Minuten vor dem verbindlich gebuchten Termin in der OASE ein. Sämtliche Anwendungen können nur von OASE Club Mitgliedern und OASE Tagesgästen unter Angabe der vollständigen Adresse und Telefonnummer in Anspruch genommen werden.
Vereinbarte Termine sind spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Kurzfristigere Absagen oder nicht wahrgenommene Termine werden mit mindestens 50 % des Bestellwertes in Rechnung gestellt, es sei den, der Gast weist OASE nach, dass dieser ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. OASE bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 15 Besonderheiten
Videoüberwachung: zu Ihrer eigenen und der allgemeinen Sicherheit werden in der OASE im Weserpark in manchen Bereichen Videoaufzeichnungen erstellt.
Schwimmbrillen: wir bitten um Verständnis dafür, dass Schwimmbrillen nicht zugelassen sind. Aus Rücksichtnahme auf andere Besucher, die unsere Bewegungsbecken ohne Schwimmkleidung benutzen.
OASE im Weserpark GmbH & Co. KG – Hans-Bredow-Straße 17 – 28307 Bremen
Stand: Februar 2008